
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Die Baustellenverordnung fordert auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und gegenseitige Gefährdungen auftreten können, die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Von unseren erfahrenen Sicherheitskoordinatoren erhalten Bauherren und Ausführende die richtige Beratung zur Umsetzung aller in der Baustellenverordnung geforderten Belange. Wir unterstützen Sie in der Planungs- und Ausführungsphase und helfen Ihnen bei der Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.

Zusätzliche Eignungen für Altlasten- und Asbestkontaminierte Baustellen nach BGR 128 und TRGS 519.
Leistungen:
- Erstellung und Ausarbeitung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes
- Bewertung der Gefahrstoffe
- Festlegung von Arbeitsgeräten und Arbeitsschritten
- Kontrolle/Überprüfung der Arbeiten und Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben
- Dokumentation